Liebe Leserinnen und Leser!
Willkommen in unserer kleinen, attraktiven Bücherei im Gemeindehaus Maria Geburt. Wir bieten Ihnen einen Bestand von zur Zeit ca. 2380 Medien, der sich in ca. 280 Sachbücher, ca. 860 Romane und Jugendbücher, 1050 Kinderbücher, 70 Tonträger und 8 Zeitschriftenabonnements aufgliedert. Die Kinderbücher sind mit der jeweiligen Stufe des Antolin-Leseprogramms gekennzeichnet.
Damit die Ausleihe und Rückgabe der Medien reibungslos verlaufen, möchten wir Ihnen unsere Benutzerordnung zur Hand geben:
1. Allgemeines
Die Bücherei Maria Geburt ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die jedem im Rahmen dieser Benutzungsordnung offen steht.
Sie dient dem allgemeinen Bildungsinteresse, der Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung.
Die Ausleihe ist kostenlos. Die Bücherei erhebt Benutzungs-, Verwaltungs- und Mahngebühren nach der jeweils geltenden Gebührenordnung.
Die Bücherei hat festgelegte Öffnungszeiten. Diese werden durch Aushang bekannt gemacht.
2. Anmeldung
Für die Benutzung der Bücherei ist eine Anmeldung erforderlich.
Personen über 18 Jahren melden sich persönlich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung an.
Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr benötigen von ihrem gesetzlichen Vertreter eine schriftliche Einverständniserklärung bei der Anmeldung. Die gesetzlichen Vertreter verpflichten sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
Gleichzeitig stimmt die anmeldende Person mit ihrer Unterschrift der elektronischen Speicherung der Angaben zur seiner Person unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu.
Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt durch seine Unterschrift bzw. bei Betreten der Bücherei die Benutzerordnung an.
Änderungen der Anschrift oder des Benutzernamens sind der Bücherei unverzüglich zu melden.
3. Benutzung, Ausleihbedingungen und Ausleihbeschränkungen
Die Leihfrist für Bücher beträgt 3 Wochen und kann maximal zweimal verlängert werden. Die Verlängerung ist möglich, sofern keine Vorbestellung auf das betreffende Medium vorliegt. Für einzelne Medientypen kann die Bücherei kürzere Leihfristen festlegen. Diese werden in der Gebührenordnung bekannt gegeben. Die Büchereileitung kann die Medienanzahl pro Benutzer beschränken.
Die Medien sind fristgerecht und unaufgefordert zurückzugeben.
Bei Überschreiten der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte.
Erfolgt auf die schriftliche Mahnung keine Rückgabe eines entliehenen Mediums innerhalb von zwei Wochen, ist die Bücherei Maria Geburt berechtigt, an Stelle der Rückgabe des Mediums Schadensersatz zu verlangen.
Ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden.
Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.
Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Auskünfte des Büchereipersonals ergehen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit.
5. Haftung und Behandlung der Medien
Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderungen, Verschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch defekte Medien entstehen.
Der Benutzer ist bei entliehenen Medien für jeden Schaden, der am oder durch das Medium entsteht, schadensersatzpflichtig. Die Veränderung, Verschmutzung, Beschädigung und der Verlust entliehener Medien sind der Bücherei unverzüglich mitzuteilen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
Der Schadensersatz wird von der Bücherei Maria Geburt nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen festgelegt.
6. Verhalten in den Büchereiräumen
Der Benutzer hat sich so zu verhalten, dass der Büchereibetrieb und die anderen Benutzer nicht gestört werden.
Das Hausrecht wird von der Leitung der Bibliothek oder dem beauftragten Bibliothekspersonal wahrgenommen. Den Anordnungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten.
7. Nutzungsausschluss
- Bei Zuwiderhandeln kann die Büchereileitung einen vorübergehenden oder dauerhaften Ausschluss von der Benutzung verhängen. Hierüber entscheidet der Träger der Bücherei auf Antrag der Büchereileitung.
8. Inkrafttreten
- Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2015 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.
Aschaffenburg, den 1. Mai 2015
Für die Kirchenverwaltung Maria Geburt
Markus Krauth, Pfarrer